Am 25. Februar stand ein Nazigegner in Göppingen vor Gericht, nachdem er einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen á 50€ widersprochen hatte. Vorgeworfen wurde dem 52-Jährigen das „Führen von Waffen“ am 12. Oktober 2013 während der Proteste gegen die Nazidemonstration.
Was war passiert?
Der
Angeklagte wurde mit mehr als 200 weiteren AntifaschistInnen vor dem
„Alten Kasten“ auf der Schloßstraße eingekesselt und über fünf Stunden
festgehalten. Beim Verlassen des Kessels wurde er erkennungsdienstlich
behandelt und durchsucht. Anschließend erhielt er einen Platzverweis.
Während der Durchsuchung wurde ein Taschenmesser gefunden, dass dem
Beschuldigten als „Brotzeitmesser“ diente. Vor Gericht gab der
Angeklagte an, dass er vor der Fahrt nach Göppingen noch einen
„Schraubenzieher und eine Zange aus dem Rucksack“ getan habe, aber das
Messer übersah.
Polizeimaßnahmen rechtswidrig?
Der
Anwalt des Angeklagten stellte vor Gericht die Rechtmäßigkeit der
Durchsuchungen in Frage. Weder habe es keinen richterlichen
Durchsuchungsbeschluss gegeben, noch wurde die Demonstration von Seiten
der Polizei aufgelöst. Weiterhin lag kein ausreichender Anfangsverdacht
gegen seinen Mandanten vor. Die Richterin befragte den Leiter der
Ermittlungsgruppe. Dieser konnte keine Angaben über die Rechtmäßigkeit
der Durchsuchungen machen, gab aber zu Protokoll, dass „Durchsuchungen
im Interesse der Demonstranten sind, damit diese da schnell rauskommen“.
Ein weiterer Zeuge bestätigte vor Gericht, dass die Demonstration von den Beamten nicht aufgelöst und die eingekesselten Personen nicht über ihre Rechte belehrt wurden.
Abschließend stellte die Richterin die Frage in den Raum, „ob man sich dem Beweisverwertungsverbot anschließen müsste“.
Verfahren eingestellt
Aufgrund
der rechtlich fragwürdigen Konstellation wurde das Verfahren gegen die
Zahlung einer Auflage von 1500€ in die Staatskasse eingestellt.
Auch von Repression betroffen?
Solltet
ihr in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Nazidemonstration auch
von Repression betroffen sein, dann meldet euch unter der E-Mail-Adresse
nazisstoppen@gmail.com oder bei der Roten Hilfe in eurer Nähe.
Um
den zahlreichen Repressionsfällen gerecht zu werden, wird es demnächst
„Betroffenen-Treffen“ des Bündnisses NAZIS STOPPEN in Zusammenarbeit mit
dem AK Kesselklage, dem Bündnis für Versammlungsfreiheit und der Roten
Hilfe geben.
Die Termine werden in Kürze bekanntgegeben.
Antifaschismus ist notwendig.
Solidarität ist eine Waffe!