Andrea Stauffacher: Verlegung nach Zürich über die Festtage

Raus aus dem Knast!

Andrea “Andi” Stauffacher (Mitglied des Revolutionären Aufbau Schweiz und der Kommission für eine Rote Hilfe Internationale) soll über Weihnachten und Neujahr in das Bezirksgefängnis Zürich verlegt werden. Konkret würde sie am 24. Dezember aus Winterthur (wo sie seit dem 13. Mai 2013 ihre Haft absitzt) nach Zürich verlegt werden, um dann am 3. Januar wieder den umgekehrten Weg zu gehen. Begründet wird dies vom zuständigen kantonalen Amt für Justizvollzug (Sonderdienst 3 - SMV3) damit, dass das Gefängnis Winterthur in dieser Zeit schliesse.

 

Das stimmt nachweislich nicht. Das Gefängnis Winterthur ist über Weihnachten und Neujahr jeweils für zwei Tage geschlossen. Das heisst, vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember und vom 31. Dezember bis zum 2. Januar bekommen die Insassen einen Sonderurlaub. Von den elf Tagen, die Andi im Bezirksgefängnis Zürich verbringen soll, ist das Gefängnis Winterthur an nur vier Tagen tatsächlich geschlossen! Es ist daher als pure Schikane zu betrachten, dass Andi in dieser Zeit nach Zürich verlegt wird. Das Gefängnis Zürich ist als Untersuchungsgefängnis eingerichtet, während dasjenige in Winterthur dem Strafvollzug dient. Die Haftsituation in einem Untersuchungsgefängnis ist deutlich verschärfter. Täglich steht nur eine Stunde Hofgang zur Verfügung, der Kontakt unter den Gefangenen ist eingeschränkt, die Kommunikation nach aussen schier unmöglich.

 

Das Verhalten des SMV3 gegen politische Gefangene reiht sich in die Serie von politischen Provokationen, welches vom Amt für Justizvollzug ausgehen. Bereits beim Hungerstreik in Solidarität mit Georges Ibrahim Abdallah, den sie gemeinsam mit Marco Camenisch absolvierte, drohte das Amt mit einer dauerhaften Verlegung unter verschärften Begingungen, falls sie sich nicht schriftlich vom Streik distanziere1. Einen bewilligten Urlaub, der ihr am Tag, aber nicht zur gleichen Uhrzeit, des StandortFUCKtors in Winterthur zustand, sagte das Amt weniger als 24 Stunden vor Beginn kurzfristig ab2.

 

Das selbe Verhalten zeigt sich auch beim anarchistischen Gefangenen Marco Camenisch. Von 1991 bis 2002 sass er in Italien im Knast, er wurde danach an die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt er in verschiedenen schweizer Gefängnissen seine Haft ab. Nach 21 Jahren in Haft wäre es ab 2012 möglich, dass ihm das letzte Drittel der Haft auf Bewährung erlassen wird – so, wie es in 99% der Fälle geschieht. Der SMV3 sabotiert jeden möglichen Schritt in Richtung Hafterleichterung, also die Bedingung für eine bedingte Entlassung und begründet dies mit seiner ungebrochenen politischen Identität.

 

Wir rufen dazu auf, sich mit Andi und Marco zu solidarisieren. Schreibt ihr zwischen dem 24. Dezember 2013 und dem 3. Januar 2014 unter: Andrea Stauffacher, Gefängnis Zürich, Postfach 1266, 8026 Zürich. Auch mit anderen Mitteln kann die Mauer zwischen drinnen und draussen überwunden werden.

 

Schreibt auch Marco klassenkämpfersche, revolutionäre Wünsche für's neue Jahr! Marco Camenisch, PF 75, 5600 Lenzburg.

 

Spiess umdrehen – dem Kapitalismus den Prozess machen

Freiheit für alle politischen Gefangenen

 

Rote Hilfe Schweiz

20.12.2013