Anzeige des NPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommerns wegen eines abgerissenen Wahlplakates führt zu 10 Sozialstunden.
Ein Sachschaden von 25 € soll entstanden sein, als Andreas Ben Kleinschmidt ein Wahlplakat der NPD von einer Laterne genommen habe. Wegen dieser angeblichen 25 € bekam er, nach einer Vorladung der Polizei und einer erkennungsdienstlichen Behandlung, einen Strafbefehl von 10 Tagessätzen zu je 15 Euro. Er legte Widerspruch ein und bekam seinen Prozess am 24. April 2012. Vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten traf er sich mit dem Nationalen Beobachter J. Brandt alias „Hummel“, sowie dem Staatsanwalt und dem Richter. In freudiger Erwartung auf das Verfahren kamen auch ein paar Zugereiste aus unterschiedlichen Richtungen und wollten dem Prozess beiwohnen.
Der Beschuldigte stellte als erstes einen Antrag auf verständliche Sprache. Das Publikum würde sonst trotz der physischen Anwesenheit die „Geheimsprache“ der Juristerei nicht verstehen und dem Prozess nicht folgen können. Der Richter nahm diesen Antrag an, wenn auch mit einem widerwilligen Grinsen im Gesicht. Fortgefahren wurde mit einer Einschätzung des geistigen Alters des Beschuldigten. Wieso der Richter das am Anfang des Verfahrens versuchte, sei dahingestellt, denn die wirkliche Reife eines Menschen kann er höchstens am Ende der Verhandlung, nach dem der Angeklagte schon des Öfteren zu Wort gekommen wäre, feststellen. Der Richter wollte von Ben wissen, aus welchem Grund er denn Jura studiere, wie lange das Studium noch dauere und was er später machen wolle. Ben antwortete kurz und bündig und der Richter gab sich zufrieden.
Fortgefahren wurde mit dem Zeugen J. Brandt. Nach dem üblichen juristischen Ablauf, begann er mit seiner Aussage. Er hätte gesehen, wie Ben in der Langen Straße in Ribnitz gegen 18 Uhr ein Plakat abgerissen hätte. Zudem lagen wohl mehrere Plakate auf dem Bürgersteig. Aus der Beweisaufnahme der Polizei ist jedoch zu entnehmen, dass es lediglich ein Plakat war, welches auf der Straße lag. Der Richter fragte, warum er umgehend die Polizei rief. Der Zeuge antwortete, dass es für ihn normal sei, bei einer Straftat gleich die Polizei zu rufen. Auch wenn in seiner Unterlippe zumindest zu vergangener Zeit einmal „ACAB“ tätowiert war.
Zu der vorherigen Wahl im September 2011 gab es auch einen kleinen Bonus der NPD für die BeobachterInnen der PlakatzerstörerInnen. Auf Nachfrage von Ben verneinte Hummel die Inanspruchnahme des Geldes. Der Zeuge verstrickte sich ab und an in Widersprüche, wurde dann aus dem Zeugenstand entlassen und verließ fluchtartig den Raum.
Ben benannte eine Zeugin, die ihn an diesem Tag und sogar zu der annähernden Tatzeit gesprochen hat und das in der Nähe des Stadtkulturhauses. Nun war der Richter nicht Ortskundig und kannte wohl nur den Bahnhof und das Amtsgericht der Stadt und konnte die Entfernung nicht einschätzen. Einen daraufhin eingereichten Beweisantrag von Ben zur Ortsbegehung lehnte der Richter ab. Auch die SPD Politikerin verließ den Zeugenstand, nahm jedoch bei den gut 15 ZuschauerInnen Platz. Im weiteren Verlauf der Verhandlung ermahnte der Richter Ben, sich in Zukunft bei einer solchen Tat nicht erwischen zu lassen. Den Richter stören die gesamten Wahlplakate der Parteien zur Wahl ja auch. Seinetwegen könne mensch das Geld auch besser einsetzen ( wobei er natürlich nicht genderte). Der Richter wandte sich dann direkt an die noch im Saal verbliebende Zeugin und ließ seinem Unmut über die Wahlplakate freien Lauf. Er griff sie förmlich an und beugte sich weit über sein Pult hinüber. Als diese das Gegenargument hervorbrachte, dass einige der WählerInnen sonst dächten, dass sich nicht um sie gekümmert würde, brach der Richter dieses Gespräch mit dem Argument ab, es sei keine Diskussionsrunde. Der so gesehenen „neuen Angeklagten“ wurde kaum ein Raum für eine Stellungnahme gegeben.
Der Richter fragte nun Ben, ob er auch an einer Einstellung des Verfahrens interessiert sei. Er erwiderter, dass für ihn ein Freispruch eher in Frage kommen würde. Die Staatsanwaltschaft wollte diesen jedoch verhindern und Ben wenigstens zu Ableistung von Sozialstunden zwingen. In Anbetracht der ihm sonst auferlegten Strafe und den Prozesskosten stimmte Ben diesmal widerwillig zu. Einen kleinen Teilerfolg konnte der hier unverteidigte erzielen. Auch wenn er die 10 Sozialstunden in einem Ribnitzer Verein ableisten möchte und die An- & Abfahrt aus Leipzig die gleiche Zeit in Anspruch nehmen wird.
Diese Repression hat diesmal nicht so gewirkt, wie so wohl eigentlich sollte. Dennoch war allen Anwesenden klar, dass dieses Urteil eins der vielen ist, welches wohl nur schwer nachvollziehbar ist. Zu halten ist sich trotz dem dran – und der Richter wird auch morgen wieder seine Urteile verkünden.
Bild: 182 tote Gründe für das NPD Verbot – dann gäb´s auch ihre Pappen nicht mehr!
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